Reparatur- und Garantiefall

Garantie

Nachfolgend findest Du eine Auflistung unserer Lieferanten mit weiterführenden Links zu ihren Garantie- oder Kontaktseiten. Dort kannst Du die jeweiligen Garantiebestimmungen direkt selbst abrufen.

Gerne machen wir Dich auf folgende Hinweise aufmerksam.

Registrierung von Elektrowerkzeugen
Registriere Dein Elektrowerkzeug online auf der entsprechenden Herstellerseite. Dadurch kannst Du von zusätzlichen Serviceleistungen oder meist kostenlosen Garantieerweiterungen profitieren.

Garantie
Damit wir Dein Gerät als Garantiefall bearbeiten können, benötigen wir zwingend Deinen Kaufbeleg. Für erweiterte Service- und Garantieleistungen der Hersteller benötigen wir zusätzlich die Dokumente, die Du bei der Registration vom Hersteller erhalten hast.

Reparatur-/Garantiefall
Für Reparaturaufträge ohne Kaufbeleg können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Auf Wunsch erstellen wir Dir gerne einen Kostenvoranschlag und Du entscheidest, ob Du das Gerät reparieren lassen oder ein Eintauschangebot annehmen möchtest.

Wir übernehmen auch Garantiesendungen (Anmeldung und Versand) für Geräte, die nicht bei uns gekauft wurden. Die Pauschale hierfür beträgt  Fr. 30.00.

Reparaturen bei der Fehr Braunwalder AG
In unserer Reparaturwerkstatt reparieren wir Deine Geräte, sobald die Garantiezeit abgelaufen ist oder der Schaden nicht unter die Garantiebestimmungen fällt. Unsere ausgewiesenen Spezialisten reparieren Elektrowerkzeuge, Motorengeräte und Werkzeuge aller Marken. Für den ökologischen und ökonomischen Transport der Maschine bieten wir Dir unsere praktische Reparatur-Box an. Mehr zu dieser Dienstleistung erfährst Du hier.

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